SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Gemeinde Schwaikheim Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Schwaikheim auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Gemeinde Schwaikheim, Marktplatz 2-4, 71409 Schwaikheim
DE09ZZZ00000052478
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Schwaikheim vergeben.

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Gemeinde Schwaikheim
Gemeindekasse
Marktplatz 2-4
71409 Schwaikheim

Frau Weitl, Tel. 07195 / 582 – 39
Frau Schlegel, Tel. 07195 / 582 – 20

E-Mail: gemeindekasse@schwaikheim.de

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